Besonderheiten

  • Für diese Schulform kann Ausbildungsbeihilfe nach den Richtlinien des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) bei der Gemeinde-, bzw. Stadtverwaltung beantragt werden.

  • Für alle Schülerinnen und Schüler ist eine 4-wöchige praktische Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr in einem entsprechenden Unternehmen vorgeschrieben.

  • Die praktische Ausbildung kann auch als Auslandspraktikum absolviert werden. Dieses Auslandspraktikum kann durch Gelder aus dem ERASMUS+ Programm der Europäischen Union finanziell unterstützt wird. 


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