
Besonderheiten
- Für diese Schulform kann Ausbildungsbeihilfe nach den Richtlinien des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) bei der Gemeinde-, bzw. Stadtverwaltung beantragt werden.
- Für alle Schülerinnen und Schüler ist eine 4-wöchige praktische Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr in einem entsprechenden Unternehmen vorgeschrieben.
- Die praktische Ausbildung kann auch als Auslandspraktikum absolviert werden. Dieses Auslandspraktikum kann durch Gelder aus dem ERASMUS+ Programm der Europäischen Union finanziell unterstützt wird.