
Berufsfachschule Pflegeassistenz
In die zweijährige Berufsfachschule -Pflegeassistenz kann aufgenommen werden, wer einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
- den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand
Wer sich für diese Berufsausbildung entscheidet, sollte sich gut auf Menschen mit Unterstützungsbedarf einstellen können und dafür bestimmte persönliche Eigenschaften wie z. B. Einfühlsamkeit, Geduld, Freundlichkeit und Kontakt- und Teamfähigkeit mitbringen.
Die Aufnahme ist im Sekretariat der Schule schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Gesundheitszeugnis nach dem Infektionsschutzgesetz,
- ein Gesundheitszeugnis mit nachgewiesenem Immunstatus laut Biostoffverordnung,
- eine Bescheinigung über einen großen "Erste-Hilfe-Kurs"
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Bitte erst anfordern, wenn Zusage vorliegt!)
- ein Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift),
- 1 Lichtbild (mit Namen auf der Rückseite) sowie
- eine beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie der letzten Zeugnisse.
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Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Stundentafel
Lernbereiche | Wochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Insgesamt | 45 |
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern: | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Mathematik | |
Politik | |
Sport | |
Religion | 12 Stunden |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie mit den Fächern: | |
Arbeits und Beziehungsprozesse | 6 |
Unterstützung des Menschen | 12 |
Pflege von Menschen | 12 |
Optionale Lernangebote | 3 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 960 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege oder Altenhilfe, Krankenpflege, Haus- und Familienpflege und Heilerziehungspflege durchgeführt.
Die Berufsfachschule und die Einrichtungen der praktischen Ausbildung legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Innerhalb der praktischen Ausbildung lernen die Schüler/innen im 1. Ausbildungsjahr zwei Betriebe kennen (Pflege, Betreuung, Versorgung), im 2. Ausbildungsjahr erfolgt die Schwerpunktbildung in einem Betrieb mit abschließender praktischer Prüfung in der Pflege.
Nach Abschluss der praktischen Ausbildung in den einzelnen Einrichtungen haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. Die praktische Ausbildung ist um die Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Nachweis der fachlichen Eignung für den Beruf der Pflegeassistentin oder des Pflegeassistenten erbracht und die Berechtigung zur Aufnahme in die Klasse 2 der Berufsfachschule Altenpflege und Sozialassistentin/Sozialassistent, Schwerpunkt Familienpflege erworben. Eine Aufnahme in die Fachschule Heilerziehungspflege ist ebenfalls möglich, eine Verkürzungsmöglichkeit besteht hier nicht.
Die Berufsfachschule Pflegeassistenz führt zu einem beruflichen Abschluss. Der Erwerb des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss - sowie des Erweiterten Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss - ist möglich.