Berufsfachschule Pflegeassistenz

In die zweijährige Berufsfachschule -Pflegeassistenz kann aufgenommen werden, wer einen der folgenden Abschlüsse nachweist:

  • den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
  • oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand

Wer sich für diese Berufsausbildung entscheidet, sollte sich gut auf Menschen mit Unterstützungsbedarf einstellen können und dafür bestimmte persönliche Eigenschaften wie z. B. Einfühlsamkeit, Geduld, Freundlichkeit und Kontakt- und Team­fähigkeit mitbringen.

Die Aufnahme ist im Sekretariat der Schule schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Stundentafel

Lernbereiche Wochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Insgesamt 45
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Mathematik
Politik
Sport
Religion 12 Stunden
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie mit den Fächern:
Arbeits und Beziehungsprozesse 6
Unterstützung des Menschen 12
Pflege von Menschen 12
Optionale Lernangebote 3

Berufsbezogener Lernbereich - Praxis

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 960 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege oder Altenhilfe, Krankenpflege, Haus- und Familienpflege und Heilerziehungspflege durchgeführt.

Die Berufsfachschule und die Einrichtungen der praktischen Ausbildung legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Innerhalb der praktischen Ausbildung lernen die Schüler/innen im 1. Ausbildungsjahr zwei Betriebe kennen (Pflege, Betreuung, Versorgung), im 2. Ausbildungsjahr erfolgt die Schwerpunktbildung in einem Betrieb mit abschließender praktischer Prüfung in der Pflege.

Nach Abschluss der praktischen Ausbildung in den einzelnen Einrichtungen haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre  Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. Die praktische Ausbildung ist um die Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor  Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.

Abschlüsse und Berechtigungen

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Nachweis der fachlichen Eignung für den Beruf der Pflegeassistentin oder des Pflegeassistenten erbracht und die Berechtigung zur Aufnahme in die Klasse 2 der Berufsfachschule Altenpflege und Sozialassistentin/Sozialassistent, Schwerpunkt Familienpflege erworben. Eine Aufnahme in die Fachschule Heilerziehungs­pflege ist ebenfalls möglich, eine Verkürzungsmöglichkeit besteht hier nicht.

Die Berufsfachschule Pflegeassistenz führt zu einem beruflichen Abschluss. Der Erwerb des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss - sowie des Erweiterten Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss - ist möglich.

Info-Flyer



Kontakt

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Berufliches Gymnasium:
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