
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist
- der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
oder
- der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
- einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt.
- das B2 Sprachniveau. Das Sprachniveau C1 wäre wünschenswert!
Die Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Träger der praktischen Ausbildung, d. h. in die Schule kann nur aufgenommen werden, wer einen Ausbildungsvertrag mit einer der folgenden Einrichtungen abgeschlossen hat:
- einer stationären Pflegeeinrichtung,
- einer ambulanten Pflegeeinrichtung, die dem Ausbildungsverbund beigetreten ist.
Die praktische Ausbildung wird in den Einrichtungen […] auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellendem Ausbildungsplan durchgeführt. Sie gliedert sich in Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze.
Die Ausbildung wird durch den Träger der Ausbildung vergütet.
Die Aufnahme ist im Sekretariat der Schule schriftlich zu beantragen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Gesundheitszeugnis nach dem Infektionsschutzgesetz
- eine ärztliche Bestätigung über bestehenden Immunschutz gegen Hepatitis A und Hepatitis B
- eine ärztliche Bestätigung über einen großen Erste-Hilfe-Kurs
- ein Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
- beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Fotokopien der Nachweise über die Erfüllung der o. a. Aufnahmevoraussetzungen
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (bitte erst anfordern, wenn eine Zusage vorliegt!)
- ein Lichtbild (mit Namen auf der Rückseite)
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Hinweis: Es wird kein Schulgeld erhoben.
Ausbildungsziele
Die Ausbildung in der Berufsfachschule Pflege dauert drei Jahre und führt zu einem beruflichen Abschluss.
Die Ausbildung soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die selbstständige und eigenverantwortlichen Betreuung, Pflege und Beratung von Menschen jeglichen Alters in allen Bereichen der Pflege zu übernehmen.