
Aufnahme
In die zweijährige Berufsfachschule sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.
In die Klasse 2 der Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent - mit demSchwerpunkt Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer zudem
- eine zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik - oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
- eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt oder
- nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden und eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Umfang von mindestens 50 vom Hundert einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft als Tagespflegeperson ausgeübt hat.
Bildungsweg
Klasse 1:
- 1. Halbjahr: fünf Tage die Woche schulische Ausbildung
- 2. Halbjahr: drei Tage die Woche schulische Ausbildung und zwei Tage Ausbildungsunterricht am anderen Lernort Praxis in der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von 0-10 Jahren, z.B. im Kindergarten.
Der Unterricht in Klasse 1 wird seit dem Schuljahr 2016/2017 in modularisierter Form durchgeführt.
Klasse 2:
- 1. und 2. Halbjahr: zwei Tage die Woche schulische Ausbildung und drei Tage Ausbildungsunterricht am anderen Lernort Praxis in der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von 0-10 Jahren, z.B. im Kindergarten.
Zielsetzung
Erwerb beruflicher Handlungskompetenzen um i.d.R. als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen den Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag umzusetzen.