
Versetzung und Abschluss
Eine Schülerin oder ein Schüler wird am Ende eines Schuljahres versetzt, wenn die Leistungen in allen unterrichteten Lernbereichen jeweils mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet worden sind und in den den Lernbereichen zugeordneten Einzelnoten der Fächer insgesamt entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note "mangelhaft" oder höchstens in einem Fall die Note "ungenügend" erreicht worden ist.
Der Bildungsgang ist erfolgreich besucht, wenn die in der Abschlussklasse erbrachten Leistungen in allen unterrichteten Lernbereichen jeweils mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet worden sind und in den den Lernbereichen zugeordneten einzelnen Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten und Qualifizierungsbausteinen insgesamt entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note "mangelhaft" oder höchstens in einem Fall die Note "ungenügend" erreicht worden ist.
Der Erweiterte Sekundarabschluss I wird nach erfolgreicher Abschlussprüfung erworben. Berufsabschluss: "Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent: Schwerpunkt - Sozialpädagogik".
Prüfungsfächer
Schriftliche Prüfungen:
- Deutsch
- Pädagogische Begeleitung von Bildungsprozessen II
- ein weiteres ausgewähltes Modul aus dem berufsbezogenen Unterricht Theorie
Die praktische Prüfung findet im Ausbildungsunterricht am anderen Lernort statt.