Die Fachschule Sozialpädagogik ist im rechtlichen Sinne als eine „Weiterbildung“ einzuordnen. Auszubildende verfügen i.d.R. über eine einschlägige Erstausbildung und über umfangreiche Praxiserfahrungen im Elementarbereich.
Die Ausbildung in der Fachschule umfasst drei Jahre und ist handlungsorientiert aufgebaut: Berufliche Situationen und Anforderungen werden über entsprechende Lernsituationen analysiert und fachgerecht erarbeitet. Das umfasst z.B. rechtliche Aspekte des beruflichen Handelns wie auch Kompetenzen im Bereich der Kommunikation, der Kreativität, der Auseinandersetzung mit Bildung und Erziehung.

Die Durchführung der Praktischen Ausbildung wird mit Ausnahme eines Praktikums von 180 Std. über das Beschäftigungsverhältnis  (mind.15Std/Woche) abgedeckt. Das Praktikum von 180 Std. muss in einem anderen Praxisbereich mit einer anderen Altersgruppe (i.d.R. mit Kinder und Jugendlichen ab 10Jahren) abgeleistet werden (z.B. Jugendhilfe, Sonderpädagogik, …). Dies muss der der Arbeitgeber ermöglichen.



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