Abschlussprüfung

Es findet keine schulische Abschlussprüfung statt. Eine Berufsabschlussprüfung wird vor den Prüfungsausschüssen der jeweiligen Kammern abgelegt.

Abschlüsse und Berechtigungen

Wer die Berufsschule erfolgreich besucht hat, erwirbt zugleich nach Maßgabe der Vorschriften einen gleichwertigen allgemeinbildenden schulischen Abschluss. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Berufschulabschlusses mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss kann nachträglich erteilt werden. Im Rahmen der z.Z. gültigen Bbs-VO sind folgende Möglichkeiten vorgesehen:

Hauptschulabschluss

Abschlusszeugnis der Berufschule

Realschulabschluss

Abschlusszeugnis der Berufschule und Gehilfenbrief mit einem anerkannten (Sek. I) Ausbildungsberuf mit mind. zweijähriger Ausbildungsdauer

Erweiterter Sek. I

Ausgang die Voraussetzung von Sek. I. Zusätzlich: Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule muss befriedigend sein, ferner müssen die Fächer Englisch, Deutsch und berufsspezifisches Fach mind. befriedigend sein.

Der erweiterte Sekundarabschluss I ist Voraussetzung für den Besuch des Gymnasiums. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist Voraussetzung für den Besuch der Fachoberschule Wirtschaft/Gesundheit.



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